Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma InspectClean 
Inhaber: Patrick Steuer 

Stand: Januar 26

Geltungsbereich 

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen InspectClean (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Reinigungsdienstleistungen, technische Inspektionen (Thermografie/Elektro-lumineszenz) sowie Smart-Home-Dienstleistungen und alle anderen in Auftrag gegebenen Dienstleistungen. 
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch: 
        a) die Unterschrift des Auftraggebers auf dem Angebot, oder 
        b) eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, wobei eine Übermittlung per E-Mail (Textform) hierfür ausdrücklich ausreichend ist. 
2.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).

 

3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

3.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen (Dächer, Anlagen, Innenräume bei Elektroarbeiten und Smart Home) zum vereinbarten     
Termin zu gewähren. 
3.2 Der Auftraggeber stellt, soweit erforderlich, unentgeltlich Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung. 
3.3 Vorschäden: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Mängel, Beschädigungen oder Besonderheiten (z.B. lose Dachziegel, 
 defekte PV-Module, undichte Stellen an Fassaden/Winter-gärten, instabile Unterkonstruktionen) hinzuweisen.

3.4 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungs-pflichten (z. B. kein Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin), ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch entstehenden 
 Mehrkosten (z. B. vergebliche Anfahrt, Wartezeiten) in Rechnung zu stellen.

 

4 Besonderheiten bei Drohneneinsatz und Witterung

4.1 Leistungen, die den Einsatz von Drohnen erfordern (z.B. Inspektion, Reinigung), stehen unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit 
        (Flugverbotszonen) und geeigneter Witterungsbedingungen. 
4.2 Sollte aufgrund von Wetterverhältnissen (z.B. Sturm, Regen, mangelnde Thermografie-Bedingungen) oder rechtlichen Restriktionen ein Termin nicht wahrgenommen werden können, sind beide Parteien berechtigt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine Kosten; Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

 

5 Haftungsausschluss für Vorschäden und PV-Reinigung 

Vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 9 gilt:

5.1 Allgemeine Vorschäden: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf einer bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandenen Mangelhaftigkeit oder Instabilität des Objekts beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die während der sachgemäßen Reinigung lediglich sichtbar werden (z.B. Abplatzungen an verwitterten Fassaden, Brüche von bereits angeknacksten Ziegeln). 
5.2 PV-Reinigung ohne Inspektion, beauftragt der Auftraggeber ausschließlich eine Reinigung von PV-/Solaranlagen ohne vorherige technische Inspektion (Thermografie/Elektrolumineszenz), geht der Auftragnehmer davon aus, dass sich die Anlage in einem mechanisch belastbaren Zustand befindet. Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für Schäden (z.B. Modulbruch, Wassereintritt), die aus bereits bestehenden, latenten Defekten (z.B. Mikrorisse, Delamination) resultieren und durch die bloße mechanische Belastung der Reinigung finalisiert werden.

 

6 Besonderheiten bei Smart-Home- und Elektrodienstleistungen 

6.1 Leistungsumfang, die Leistungen des Auftragnehmers im Bereich Elektroinstallation beschränken sich ausschließlich auf die Kundenanlage hinter der Messeinrichtung (Stromzähler), d.h. abgangsseitig des Zählers (Verteilungen, Endstromkreise, Smart-Home-Komponenten). Arbeiten am Hausanschlusskasten, am Zähler selbst oder an verplombten Bereichen des Netzbetreibers sind nicht Vertragsgegenstand.

6.2 Voraussetzungen der Elektroanlageder Auftraggeber gewährleistet, dass sich die bauseitige Elektroinstallation, an die Smart-Home-Komponenten angeschlossen werden sollen, in einem technisch sicheren und normgerechten Zustand befindet (insbesondere VDE-konform).

6.3 Sicherheitsvorbehalt, stellt der Auftragnehmer fest, dass die vorhandene Elektroinstallation gravierende Mängel aufweist (z.B. fehlende Schutzleiter, brüchige Isolierungen), ist er berechtigt, die Installation von Smart-Home-Komponenten abzulehnen, bis die Mängel behoben sind. Hierdurch entstehende Wartezeiten oder Anfahrtskosten trägt der Auftraggeber.

6.4 Datensicherung und Konfiguration: 

a) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Installation und grundlegende Einrichtung der vereinbarten Komponenten (z.B. HomeAssistant). 
b) Für die Kompatibilität von Geräten, die der Auftraggeber selbst beschafft hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Der Zeitaufwand für den versuchten Einbau solcher Geräte ist auch dann voll zu vergüten, wenn eine Installation aus technischen Gründen nicht möglich ist.
c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten an bestehenden IT-Systemen eine vollständige Datensicherung (Backup) durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die durch eine fehlende Datensicherung hätten vermieden werden können.

6.5 Externe Dienste, die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Smart-Home-Lösungen, die auf eine Internetverbindung oder Cloud-Dienste Dritter angewiesen sind, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

 

7 Abnahme 

7.1 Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung abzunehmen
7.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese Mängel werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und von InspectClean zeitnah behoben. 
7.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigmeldung unter Angabe von Mängeln ablehnt oder das Werk (z.B. die gereinigte Anlage / das Smart Home System) in Gebrauch nimmt.

 

8. Vergütung und Zahlungsverzug

8.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern (B2C) inklusive, gegenüber Unternehmern (B2B) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar. Ist auf der Rechnung eine Zahlungsfrist nach dem Kalender bestimmt, kommt der Auftraggeber mit Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

8.3 Im Falle des Verzugs werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Diese betragen für Verbraucher 5 Prozentpunkte und für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

8.4 Für jede Mahnung nach Verzugseintritt (mit Ausnahme der verzugsbegründenden Erstmahnung) berechnet InspectClean eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.5 Ist der Auftraggeber Unternehmer (B2B), wird bei Verzug zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) fällig. Diese wird auf etwaige Rechtsverfolgungskosten (z. B. Inkasso- oder Anwaltskosten) angerechnet. Alle weiteren Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber.

 

9 Haftung 

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
9.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

10 Widerrufsrecht für Verbraucher 

10.1 Schließt der Auftraggeber den Vertrag als Verbraucher und kam der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. beim Kunden vor Ort) oder im Fernabsatz zustande, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot ausgehändigt.

10.2 Vorzeitiges Erlöschen, wünscht der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Der Auftraggeber bestätigt in diesem Fall seine Kenntnis darüber, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.

 

11 Schlussbestimmungen 

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

11.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

 

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